Die Universität Klagenfurt will mehr qualifizierte Frauen für Professuren gewinnen.
Am Institut für GermanistikAECC der Fakultät für Kultur- und Bildungswissenschaften der Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist ab 1. Oktober 2026 eine gem. § 98 UG unbefristete oder § 99 Abs. 1 UG auf fünf Jahre befristete
Universitätsprofessur für Neuere deutschsprachige Literaturen und Transkulturalität
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Die Entscheidung über die Besetzung gemäß § 98 oder § 99 erfolgt im Zuge der Ruferteilung.
Die Alpen-Adria-Universität Klagenfurt ist eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“.
Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.
Der Aufgabenbereich der Professur umfasst:
Die Universität legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 92.460,-- brutto jährlich.
Bei Berufungen nach Österreich kann für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommenssteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Bewerbungsunterlagen
Ihre Bewerbung, bestehend aus
richten Sie bitte bis spätestens 12. Jänner 2026 per E-Mail an die Universität Klagenfurt, Büro des Senats, z.H. Frau Mag.a (FH) Sabine Seebacher (application_professorship@aau.at).
Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die allgemeinen Informationen für Bewerber:innen oder wenden sich an den Vorsitzenden der Berufungskommission, Univ.-Prof. Dr. Luca Melchior (Tel. +43 463 2700 2739; E-Mail: luca.melchior@aau.at).