Am Institut für Psychologie der künftigen Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Klagenfurt ist voraussichtlich ab 1. September 2023 eine gemäß § 99 UG auf 2,5 Jahre befristete
Universitätsprofessur „Applied Psychology for the 21st Century“
im vollen Beschäftigungsausmaß zu besetzen. Im Anschluss an diese Professur ist die Ausschreibung einer unbefristeten Professur gem. § 98 UG geplant.
Mit rund 12.000 Studierenden ist die Universität Klagenfurt eine junge, lebendige und innovative Universität, die am Schnittpunkt zwischen alpiner und mediterraner Kultur — einer Region mit höchster Lebensqualität — liegt. Als staatliche Universität gemäß § 6 UG ist sie aus Bundesmitteln finanziert. Ihr Leitbild steht unter der Devise „Grenzen überwinden!“. In den Times Higher Education (THE) Young University Rankings 2022 liegt sie auf Platz 77 der besten Universitäten weltweit.
Gemäß ihrem zentralen Strategiedokument, dem Entwicklungsplan, gehören der wissenschaftliche Exzellenzanspruch bei Berufungen, vorteilhafte Forschungsbedingungen, gute Betreuungsrelationen und die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses zu den vorrangig leitenden Grundsätzen und Zielen der Universität.
Gesucht werden Bewerber*innen, die in ihrer Forschungsausrichtung an das Forschungsprofil des Instituts für Psychologie, Meaningful Lives in the 21st Century, anknüpfen und diese erweitern (siehe https://www.aau.at/psychologie/profil/). Bewerber*innen können bei-spielsweise aus folgenden Fachbereichen stammen: Arbeits- und Organisationspsychologie, Gesundheitspsychologie, Kognitionspsychologie, Medienpsychologie, Pädagogische Psychologie oder Umweltpsychologie. Ausdrücklich erwünscht sind Bezüge zum Inititativschwerpunkt „Humans in the Digital Age“ der Universität.
Der Aufgabenbereich der Professur bedingt, dass die künftige Professorin / der zukünftige Professor den Arbeitsmittelpunkt nach Klagenfurt verlegt.
Die Universität Klagenfurt legt im Rahmen ihrer Personalpolitik Wert auf Antidiskriminierung, Chancengleichheit und Diversität.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 76.130,-- brutto jährlich.
Neuerdings kann bei Berufungen nach Österreich für die ersten fünf Tätigkeitsjahre ein attraktiver Zuzugsfreibetrag gemäß Einkommensteuergesetz gewährt werden. Die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.
Ihre Bewerbung, bestehend aus
richten Sie bitte bis 12. Februar 2023 per E-Mail an application_professorship@aau.at.
Für inhaltliche Fragen beachten Sie bitte die Allgemeinen Informationen für BewerberInnen oder wenden sich an das Büro des Senats (Tel. +43 463 2700 9237, senat@aau.at) oder an die Vorsitzende der Findungsgruppe Prof.in Dr.in Nilüfer Aydin (niluefer.aydin@aau.at).
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Einstellungsverfahrens entstehen.