Die Universität Klagenfurt ist mit rund 1 500 Mitarbeitenden und über 12 000 Studierenden im Alpen-Adria-Raum angesiedelt und erreicht in Rankings regelmäßig exzellente Platzierungen. Das Motto „per aspera ad astra“ bringt den Anspruch des konsequenten Strebens nach Spitzenleistungen bei allen Tätigkeiten in Forschung, Lehre und Hochschulmanagement zum Ausdruck. Die Prinzipien der Gleichstellung, der Diversität, der Gesundheit, der Nachhaltigkeit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bilden die Grundlage für das Arbeiten an der Universität.
Am Institut für Rechtswissenschaften an der Fakultät für Wirtschafts- und Rechtswissenschaften wird ehestmöglich folgende Stelle besetzt:
Postdoc-Assistent*in
Beschäftigungsausmaß: 100 % (40 Wochenstunden)
Mindestentgelt: € 56.861,- brutto jährlich; Einstufung nach Uni-KV: B1 lit. b
Befristung: 6 Jahre
Bewerbungsfrist: 15. Februar 2023
Kennung: 573/22
Der Aufgabenbereich der Stelle liegt im Bereich Öffentliches Recht und umfasst folgende Tätigkeiten:
Das Angebot:
Der Dienstvertrag wird mit einem Einstiegsentgelt von mtl. € 4.061,50 brutto (14x jährlich) abgeschlossen. Das Monatsentgelt kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag auf max. € 4.487,80 (lit. c) brutto erhöhen.
Zudem bietet die Universität Klagenfurt:
Die Bewerbung:
Bei Interesse bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen:
Die Stelle wird ohne die Möglichkeit des Abschlusses einer Qualifizierungsvereinbarung ausgeschrieben.
Bewerbungen sind ausschließlich bei der Stelle mit der Kennung 573/22 in der Rubrik „Wissenschaftliches Universitätspersonal“ über den Link „Für diese Stelle bewerben“ am Ende des Ausschreibungstextes möglich.
Die erforderlichen Nachweise für die Einstellung müssen bis spätestens 15. Februar 2023 vorliegen.
Nähere Auskünfte zur konkreten Stellenausschreibung erteilt Univ.-Prof. Dr. Gerhard Baumgartner (gerhard.baumgartner@aau.at). Allgemeine Informationen zur Universität als Arbeitgeberin finden sich unter www.aau.at/jobs/information. Die Personalverfahren werden an der Universität Klagenfurt neben der zuständigen ausschreibenden Stelle auch vom Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen und ggfs. von der Behindertenvertretung begleitet.
Die Universität Klagenfurt strebt eine Erhöhung des Frauenanteils an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstehen.