Gesucht wird eine Persönlichkeit, die im schweizerischen und internationalen Finanzmarktrecht und Gesellschaftsrecht hervorragend ausgewiesen ist.
Der Nachweis der Qualifikation ist durch eine herausragende Dissertation sowie durch eine abgeschlossene oder weit fortgeschrittene Habilitationsschrift oder einen gleichwertigen Leistungsausweis zu erbringen. Ausländische Kandidierende müssen überdies darlegen und erkennen lassen, dass sie sich rasch und umfassend auch das schweizerische Finanzmarktrecht und Gesellschaftsrecht erschliessen und gegebenenfalls die Kenntnisse der deutschen Sprache erwerben werden, die für die Erfüllung aller Aufgaben des Lehrstuhls erforderlich sind.
Die zu berufende Person soll in der Lehre die Kernbereiche der Ausbildung im Finanzmarktrecht und Gesellschaftsrecht abdecken und die dafür erforderlichen Fähigkeiten und entsprechende Erfahrung mitbringen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen national und international gut vernetzt sein (in der Wissenschaft und/oder aufgrund praktischer Tätigkeit bei Regulatoren oder sonstigen Akteuren der Finanzwirtschaft) und auf Deutsch und Englisch publizieren und lehren können. Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind wünschenswert.
Im Übrigen wird erwartet, dass die zu berufende Person die üblichen Aufgaben der akademischen fakultären und universitären Selbstverwaltung wahrnimmt und die Kompetenz mitbringt, Mitarbeitende zu führen und sie zu selbständiger wissenschaftlicher Arbeit anzuleiten.
Die Universität Zürich strebt eine Erhöhung des Anteils unterrepräsentierter Gruppen, insbesondere von Frauen, in Forschung und Lehre an und bittet deshalb ausdrücklich um entsprechende Bewerbungen.
Nähere Angaben und der Link zur Bewerbungsplattform finden sich
hier. Bitte reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum
1. Februar 2026 online ein.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht das zuständige Mitglied der Berufungskommission,
Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt, zur Verfügung.